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Brandschutzmaßnahmen Vorsorge für Menschenrettung
Brandbekämpfung
Brandschutz und Rettungs-Pläne
Brandschutzmaßnahmen
Baulicher und Betrieblicher Brandschutz, Vorbeugung
Ein ausreichender Brandschutz ist nicht durch Einzelmaßnahmen zu erzielen. Er läßt sich nur durch mehrere, sich gegenseitig sinnvoll ergänzende Maßnahmen erreichen. Diese gliedern sich in den baulichen und den betrieblichen Brandschutz.

Baulicher Brandschutz

Am Anfang stehen die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes. Sie sind in den Bauordnungen und Geschäftshausverordnungen der Länder festgelegt und verfolgen das Ziel, im Brandfall eine Gefährdung des Bauwerkes zu verhindern, einer schnellen Brandausdehnung entgegenzuwirken, vor allem aber die Flucht bzw. Rettung von Personen zu ermöglichen. Unter diesen Gesichtspunkten kommt der Wahl der Baustoffe, der Abtrennung von Räumen mit erhöhter Brandgefahr (z.B. Lagerräume für leicht entzündliche Stoffe, Werkstätten usw.) sowie der Unterteilung in einzelne Brandabschnitte besondere Bedeutung zu. Unvermeidbare Öffnungen in Brandabschnittswänden, z.B. Türöffnungen, müssen mit selbstschließenden Feuerschutztüren, Lüftungskanäle mit automatisch schließenden Feuerschutzklappen versehen sein. Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß Rohr- und Kabeldurchführungen sorgfältig verschlossen werden.

Zu den Maßnahmen des baulichen Brandschutzes zählt auch:

  • das Anlegen von Rettungswegen,
  • feuersicheren Treppenhäusern und 
  • Notausgängen, sowie das ordnungsgemäße
  • Kennzeichnen entspr. der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" BGV A 8.


Die Abmessungen der Rettungswege und Notausgangstüren sowie deren Anzahl richten sich nach der Größe und Nutzung der Räume. Notausgangstüren müssen so eingerichtet sein, dass sie ohne Zuhilfenahme fremder Hilfsmittel, wie z.B. Schlüssel, schnell von innen geöffnet werden können.

Betrieblicher Brandschutz

Die Probleme, die bei der Nutzung des Hauses z.B. durch die Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Warenansammlungen und Arbeitsabläufe, vor allem aber durch die Beschäftigten und Besucher entstehen, können im baulichen Brandschutz nicht gelöst werden. Das ist nur durch organisatorische Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes möglich. Die wichtigsten Forderungen lauten:

1. - Der Brandentstehung vorbeugen
2. - Vorsorge treffen für die Menschenrettung
3. - Vorsorge treffen für die Brandbekämpfung
4. - Brandschutzordnung erstellen
5. - Alarmplan bereithalten
6. - Brandschutzübungen durchführen
Wo diese Forderungen erfüllt werden, hat Feuer kaum eine Chance.

Der Brandentstehung vorbeugen

Diese Maßnahme besteht im wesentlichen darin, brennbare Stoffe und Zündquellen voneinander zu trennen um unnötige Brandrisiken ganz zu vermeiden. Wo also größere Mengen brennbarer oder leicht entzündlicher Stoffe anfallen oder lagern, darf nicht geraucht, nicht mit offenem Feuer hantiert werden. Damit dies jedermann sofort klar wird, ist durch das Sicherheitszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" gemäß BGV A 8 (früher VBG 125) auf das Verbot hinzuweisen.

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
Lassen sich Zündquellen in bestimmten Räumen jedoch nicht vermeiden, so dürfen dort keine brennbaren Stoffe gelagert werden. Werden Schweißarbeiten bei Umbauten durchgeführt werden, so müssen die brennbaren Stoffe entfernt oder sicher abgedeckt, Öffnungen wie Wand- und Deckendurchbrüche sorgfältig verschlossen werden. Die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge der Hersteller auf den Behältnissen brennbarer Stoffe oder Zubereitungen sowie auf Druckgasdosen sind genau zu beachten.

Im einzelnen ergeben sich hierzu folgende Brandschutzmaßnahmen:

  • Leicht entzündliche Stoffe (z.B. loses Papier, Holzwolle usw.), feuersicher in Räumen ohne Zündquellen lagern, den Umgang mit offenem Licht oder Feuer verbieten und entsprechende Verbotszeichen anbringen. Das gilt auch für brennbare Flüssigkeiten, letztere auch nur in verschlossenen, unzerbrechlichen Gefäßen aufbewahren.
  • Vorräte in Arbeitsräumen auf den Tagesbedarf beschränken.
  • Putzmaterial (Putzlappen, -wolle), das mit brennbaren Stoffen getränkt ist, in unbrennbaren Behältern unterbringen.
  • Abfälle leicht entzündlicher Stoffe, wie loses Papier, gebrauchtes Verpackungsmaterial, Putzwolle regelmäßig, mindestens täglich entfernen, Ansammlungen vermeiden.
  • Elektrische Betriebsmittel, mit der Installation, Wartung und Reparatur nur Elektrofachkräfte beauftragen, Betriebsmittel regelmäßig (s. BGV A 2) prüfen, schadhafte nicht weiterbenutzen.
  • bei Leuchten und Strahlern (und sonst. Wärmequellen), auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Stoffen achten. Als Richtwert gilt ein Abstand von 50 cm. Je nach Bauart, Anzahl und Leistung der Leuchten kann der erforderliche Abstand diesen Richtwert über- oder unterschreiten.
  • Gas-, Elektrokocher und ähnliche Wärmegeräte nur auf feuerbeständigen Unterlagen abstellen.
  • Gasverbrauchseinrichtungen, Zündsicherungen etc. regelmäßig auf Wirksamkeit überprüfen.
  • Brennbare Flüssigkeiten und Klebstoffe grundsätzlich daraufhin prüfen, ob die Möglichkeit besteht, unbrennbare oder schwerentzündliche Stoffe zu verwenden. Bei Fußbodenklebearbeiten z.B. statt Neoprenkleber Dispersionsklebstoffe verwenden.
Für den Umgang mit leichtentzündlichen und kennzeichnungspflichtigen Gefahrstoffen, an Hand der Sicherheitsdatenblätter Betriebsanweisungen erstellen, die Mitarbeiter unterweisen und beaufsichtigen.
 
Kennzeichen leichtentzündlicher Stoffe
  • Unnötige Verdunstung vermeiden, für ausreichende Lüftung sorgen, Zündquellen aller Art fernhalten. Besondere Vorsicht ist bei der Verarbeitung von Nitrofarben und bei Fußbodenklebearbeiten geboten. Als Zündquellen kommen hier u.a. Lichtschalter und Zündflammen von Gasgeräten in Frage.
Aufsteller für Fußbodenklebearbeiten "Brand- und Explosionsgefahr"
  • Flüssiggasflaschen und -verbrauchseinrichtungen, nicht in Räumen aufbewahren, deren Fußboden tiefer als das umgebende Gelände liegt. Flüssiggasbehälter nicht in Treppenräumen oder an Fluchtwegen aufstellen, nicht erwärmen und nicht der Sonnenbestrahlung aussetzen. Poröse Schläuche und Flaschen mit defekten Ventilen oder anderen Mängeln nicht mehr benutzen.
  • Druckgasdosen, nicht auf Heizkörper stellen oder der Sonnenbestrahlung aussetzen. Nicht zusammen mit pyrotechnischen Gegenständen lagern. Auch leere Druckgasdosen nicht in Heizkessel werfen.
  • Reklameballons, nicht mit brennbaren Gasen (z.B. Wasserstoff) füllen.
  • Aschenbecher, nicht in Papierkörbe oder brennbare Behälter entleeren.
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