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ausreichender Brandschutz ist nicht durch Einzelmaßnahmen zu erzielen.
Er läßt sich nur durch mehrere, sich gegenseitig sinnvoll ergänzende
Maßnahmen erreichen. Diese gliedern sich in den baulichen und den
betrieblichen Brandschutz.
Baulicher Brandschutz
Am Anfang stehen die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes.
Sie sind in den Bauordnungen und Geschäftshausverordnungen der Länder
festgelegt und verfolgen das Ziel, im Brandfall eine Gefährdung des
Bauwerkes zu verhindern, einer schnellen Brandausdehnung entgegenzuwirken,
vor allem aber die Flucht bzw. Rettung von Personen zu ermöglichen.
Unter diesen Gesichtspunkten kommt der Wahl der Baustoffe, der Abtrennung
von Räumen mit erhöhter Brandgefahr (z.B. Lagerräume für
leicht entzündliche Stoffe, Werkstätten usw.) sowie der Unterteilung
in einzelne Brandabschnitte besondere Bedeutung zu. Unvermeidbare Öffnungen
in Brandabschnittswänden, z.B. Türöffnungen, müssen
mit selbstschließenden Feuerschutztüren, Lüftungskanäle
mit automatisch schließenden Feuerschutzklappen versehen sein. Besonderer
Wert ist darauf zu legen, daß Rohr- und Kabeldurchführungen
sorgfältig verschlossen werden.
Zu den Maßnahmen des baulichen Brandschutzes zählt
auch:
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das Anlegen von Rettungswegen,
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feuersicheren Treppenhäusern und
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Notausgängen, sowie das ordnungsgemäße
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Kennzeichnen entspr. der Unfallverhütungsvorschrift
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" BGV A
8.
Die Abmessungen der Rettungswege und Notausgangstüren
sowie deren Anzahl richten sich nach der Größe und Nutzung der
Räume. Notausgangstüren müssen so eingerichtet sein, dass
sie ohne Zuhilfenahme fremder Hilfsmittel, wie z.B. Schlüssel, schnell
von innen geöffnet werden können.
Betrieblicher
Brandschutz
Die Probleme, die bei der Nutzung des Hauses z.B. durch
die Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Warenansammlungen und Arbeitsabläufe,
vor allem aber durch die Beschäftigten und Besucher entstehen, können
im baulichen Brandschutz nicht gelöst werden. Das ist nur durch organisatorische
Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes möglich. Die wichtigsten
Forderungen lauten:
1. - Der Brandentstehung vorbeugen
2. - Vorsorge treffen für die Menschenrettung
3. - Vorsorge treffen für die Brandbekämpfung
4. - Brandschutzordnung erstellen
5. - Alarmplan bereithalten
6. - Brandschutzübungen durchführen
Wo diese Forderungen erfüllt werden, hat Feuer kaum
eine Chance.
Der Brandentstehung
vorbeugen
Diese Maßnahme besteht im wesentlichen darin, brennbare
Stoffe und Zündquellen voneinander zu trennen um unnötige Brandrisiken
ganz zu vermeiden. Wo also größere Mengen brennbarer oder leicht
entzündlicher Stoffe anfallen oder lagern, darf nicht geraucht, nicht
mit offenem Feuer hantiert werden. Damit dies jedermann sofort klar wird,
ist durch das Sicherheitszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten"
gemäß BGV A 8 (früher VBG 125) auf das Verbot hinzuweisen.
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| Feuer, offenes Licht und
Rauchen verboten |
Lassen sich Zündquellen in bestimmten Räumen jedoch
nicht vermeiden, so dürfen dort keine brennbaren Stoffe gelagert werden.
Werden Schweißarbeiten bei Umbauten durchgeführt werden, so
müssen die brennbaren Stoffe entfernt oder sicher abgedeckt, Öffnungen
wie Wand- und Deckendurchbrüche sorgfältig verschlossen werden.
Die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge der Hersteller auf
den Behältnissen brennbarer Stoffe oder Zubereitungen sowie auf Druckgasdosen
sind genau zu beachten.
Im einzelnen ergeben sich hierzu folgende Brandschutzmaßnahmen:
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Leicht entzündliche Stoffe (z.B. loses Papier, Holzwolle
usw.), feuersicher in Räumen ohne Zündquellen lagern, den
Umgang mit offenem Licht oder Feuer verbieten und entsprechende Verbotszeichen
anbringen. Das gilt auch für brennbare Flüssigkeiten, letztere
auch nur in verschlossenen, unzerbrechlichen Gefäßen aufbewahren.
-
Vorräte in Arbeitsräumen auf den Tagesbedarf
beschränken.
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Putzmaterial (Putzlappen, -wolle), das mit brennbaren
Stoffen getränkt ist, in unbrennbaren Behältern unterbringen.
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Abfälle leicht entzündlicher Stoffe, wie
loses Papier, gebrauchtes Verpackungsmaterial, Putzwolle regelmäßig,
mindestens täglich entfernen, Ansammlungen vermeiden.
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Elektrische Betriebsmittel, mit der Installation,
Wartung und Reparatur nur Elektrofachkräfte beauftragen, Betriebsmittel
regelmäßig (s. BGV A 2) prüfen, schadhafte nicht weiterbenutzen.
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bei Leuchten und Strahlern (und sonst. Wärmequellen),
auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Stoffen achten. Als Richtwert gilt
ein Abstand von 50 cm. Je nach Bauart, Anzahl und Leistung der Leuchten
kann der erforderliche Abstand diesen Richtwert über- oder unterschreiten.
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Gas-, Elektrokocher und ähnliche Wärmegeräte
nur auf feuerbeständigen Unterlagen abstellen.
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Gasverbrauchseinrichtungen, Zündsicherungen etc.
regelmäßig auf Wirksamkeit überprüfen.
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Brennbare Flüssigkeiten und Klebstoffe grundsätzlich
daraufhin prüfen, ob die Möglichkeit besteht, unbrennbare oder
schwerentzündliche Stoffe zu verwenden. Bei Fußbodenklebearbeiten
z.B. statt Neoprenkleber Dispersionsklebstoffe verwenden.
Für den Umgang mit leichtentzündlichen und kennzeichnungspflichtigen
Gefahrstoffen, an Hand der Sicherheitsdatenblätter Betriebsanweisungen
erstellen, die Mitarbeiter unterweisen und beaufsichtigen.
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| Kennzeichen leichtentzündlicher
Stoffe |
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Unnötige Verdunstung vermeiden, für ausreichende
Lüftung sorgen, Zündquellen aller Art fernhalten. Besondere Vorsicht
ist bei der Verarbeitung von Nitrofarben und bei Fußbodenklebearbeiten
geboten. Als Zündquellen kommen hier u.a. Lichtschalter und Zündflammen
von Gasgeräten in Frage.
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| Aufsteller für Fußbodenklebearbeiten
"Brand- und Explosionsgefahr" |
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Flüssiggasflaschen und -verbrauchseinrichtungen,
nicht in Räumen aufbewahren, deren Fußboden tiefer als das umgebende
Gelände liegt. Flüssiggasbehälter nicht in Treppenräumen
oder an Fluchtwegen aufstellen, nicht erwärmen und nicht der Sonnenbestrahlung
aussetzen. Poröse Schläuche und Flaschen mit defekten Ventilen
oder anderen Mängeln nicht mehr benutzen.
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Druckgasdosen, nicht auf Heizkörper stellen oder
der Sonnenbestrahlung aussetzen. Nicht zusammen mit pyrotechnischen Gegenständen
lagern. Auch leere Druckgasdosen nicht in Heizkessel werfen.
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Reklameballons, nicht mit brennbaren Gasen (z.B. Wasserstoff)
füllen.
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Aschenbecher, nicht in Papierkörbe oder brennbare
Behälter entleeren.
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