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Brandschutzmaßnahmen Vorsorge für Menschenrettung
Brandbekämpfung
Brandschutz und Rettungs-Pläne
Brandbekämpfung
Vorsorge treffen für die Brandbekämpfung, Brandschutzordnung erstellen, Flucht- und Rettungspläne, Alarmplan bereithalten, Brandschutzübungen durchführen
Damit ein Brand möglichst schon im Entstehungsstadium gelöscht werden kann, müssen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in der erforderlichen Zahl zur Verfügung stehen.
Automatische Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen) sind keine Feuerlöscheinrichtungen in diesem Sinn. Damit Feuerlöschgeräte im Ernstfall schnell eingesetzt werden können, müssen die Standorte deutlich erkennbar sein; erforderlichenfalls sind Hinweisschilder anzubringen.
Hinweis auf ein Feuerlöschgerät
Feuerlöschgeräte, auch Hydranten, nicht verstellen oder zuhängen. Feuerlöscher müssen auch bedient werden können. Zu diesem Zweck ist eine ausreichende Anzahl von Personen mit der Handhabung vertraut zu machen. Die Durchführung von Löschübungen wird besonders empfohlen. Derartige praktische Übungen führt zum Beispiel der Bundesverband für den Selbstschutz gegen Erstattung der eingesetzten Löschmittel durch. Um die Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher zu erhalten, sind sie mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen. Prüfvermerke sind anzubringen. Wo die Gefahr von Kleiderbränden gegeben ist, z.B. beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit heißem Fett (z.B. in Küchen), sind außerdem Löschdecken bereitzustellen.

Brandschutzordnung erstellen

Zweck einer Brandschutzordnung ist es, alle Informationen und Regelungen, die im Brandfall wichtig sind, zusammenzustellen und den Beschäftigten in regelmäßigen Unterweisungen und Aushängen bekanntzugeben. Inhalte einer Brandschutzordnung sind z.B.:

  • Flucht und Rettungspläne, diese sind nach § 55 der Arbeitsstätten-Verordnung zu erstellen und auszuhängen. Die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen ist in einer Empfehlung des Bundesarbeitsministers nachzulesen.
  • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, Brandgefahr an den Arbeitsplätzen und der Umgebung, Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldeeinrichtungen, Flucht- und Rettungswege.
  • Verhalten im Brandfall, Brandmeldung, Personenrettung, Brandbekämpfung (siehe Muster).
  • Verhalten nach Bränden, Vermeiden von Folgeschäden, Sichern der Brandstelle, Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Feuerlöschern u.ä.
Alarmplan bereithalten

Der Alarmplan hat den Zweck, die schnelle Alarmierung der Löschkräfte und anderer wichtiger Stellen bei Brandausbruch sicherzustellen. Er ist im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr aufzustellen. Er enthält Angaben über Alarmierungsmittel, Alarmzeichen und den für die Anordnung des Räumungsalarms zuständigen Personenkreis. Er gibt an, wer die Feuerwehr mit Schlüsseln und Übersichtsplänen zu erwarten und einzuweisen hat und wer im weiteren Verlauf der Löschtätigkeit dem Einsatzleiter der zuständigen Feuerwehr zur Beratung über betriebsspezifische Anlagen und Verfahren zur Verfügung steht. Schließlich enthält der Alarmplan das Verzeichnis der Geschäftsführer mit Angaben, wie sie zu erreichen sind (Adresse, Rufnummer usw.) und andere im Brandfall wichtige Institutionen. Der Alarmplan sollte an einer ständig besetzten Stelle (z.B. Telefonzentrale, Pförtner) bereitgehalten werden und jedem Mitarbeiter bekannt sein.
 

Brandschutzübungen durchführen

Erfahrungsgemäß ist die Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen nur dann gewährleistet, wenn die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen überwacht und das richtige Verhalten der Beschäftigten kontrolliert wird. Zu diesem Zweck wird empfohlen, regelmäßig Probealarme und Brandschutzübungen durchzuführen und anschließend die Erfahrungen auszuwerten.

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