Damit
ein Brand möglichst schon im Entstehungsstadium gelöscht werden
kann, müssen geeignete Feuerlöscheinrichtungen in der erforderlichen
Zahl zur Verfügung stehen.
Automatische Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen)
sind keine Feuerlöscheinrichtungen in diesem Sinn. Damit Feuerlöschgeräte
im Ernstfall schnell eingesetzt werden können, müssen die Standorte
deutlich erkennbar sein; erforderlichenfalls sind Hinweisschilder anzubringen.
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| Hinweis auf ein Feuerlöschgerät |
Feuerlöschgeräte, auch Hydranten, nicht verstellen
oder zuhängen. Feuerlöscher müssen auch bedient werden können.
Zu diesem Zweck ist eine ausreichende Anzahl von Personen mit der Handhabung
vertraut zu machen. Die Durchführung von Löschübungen wird
besonders empfohlen. Derartige praktische Übungen führt zum Beispiel
der Bundesverband für den Selbstschutz gegen Erstattung der eingesetzten
Löschmittel durch. Um die Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher
zu erhalten, sind sie mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen
zu prüfen. Prüfvermerke sind anzubringen. Wo die Gefahr von Kleiderbränden
gegeben ist, z.B. beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit
heißem Fett (z.B. in Küchen), sind außerdem Löschdecken
bereitzustellen.
Brandschutzordnung
erstellen
Zweck einer Brandschutzordnung ist es, alle Informationen
und Regelungen, die im Brandfall wichtig sind, zusammenzustellen und den
Beschäftigten in regelmäßigen Unterweisungen und Aushängen
bekanntzugeben. Inhalte einer Brandschutzordnung sind z.B.:
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Flucht und Rettungspläne, diese sind nach §
55 der Arbeitsstätten-Verordnung zu erstellen und auszuhängen.
Die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen ist in einer Empfehlung
des Bundesarbeitsministers nachzulesen.
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Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, Brandgefahr
an den Arbeitsplätzen und der Umgebung, Standorte von Feuerlöschern,
Brandmeldeeinrichtungen, Flucht- und Rettungswege.
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Verhalten im Brandfall, Brandmeldung, Personenrettung,
Brandbekämpfung (siehe Muster).
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Verhalten nach Bränden, Vermeiden von Folgeschäden,
Sichern der Brandstelle, Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Feuerlöschern
u.ä.
Alarmplan bereithalten
Der Alarmplan hat den Zweck, die schnelle Alarmierung
der Löschkräfte und anderer wichtiger Stellen bei Brandausbruch
sicherzustellen. Er ist im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr
aufzustellen. Er enthält Angaben über Alarmierungsmittel, Alarmzeichen
und den für die Anordnung des Räumungsalarms zuständigen
Personenkreis. Er gibt an, wer die Feuerwehr mit Schlüsseln und Übersichtsplänen
zu erwarten und einzuweisen hat und wer im weiteren Verlauf der Löschtätigkeit
dem Einsatzleiter der zuständigen Feuerwehr zur Beratung über
betriebsspezifische Anlagen und Verfahren zur Verfügung steht. Schließlich
enthält der Alarmplan das Verzeichnis der Geschäftsführer
mit Angaben, wie sie zu erreichen sind (Adresse, Rufnummer usw.) und andere
im Brandfall wichtige Institutionen. Der Alarmplan sollte an einer ständig
besetzten Stelle (z.B. Telefonzentrale, Pförtner) bereitgehalten werden
und jedem Mitarbeiter bekannt sein.
Brandschutzübungen
durchführen
Erfahrungsgemäß ist die Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen
nur dann gewährleistet, wenn die Einhaltung der angeordneten Maßnahmen
überwacht und das richtige Verhalten der Beschäftigten kontrolliert
wird. Zu diesem Zweck wird empfohlen, regelmäßig Probealarme
und Brandschutzübungen durchzuführen und anschließend die
Erfahrungen auszuwerten. |