Teil
1 - Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes für den Arbeitsschutz
Teil
2 - Sicherheitsdatenblätter - Was braucht und findet der Verwender?
Teil
3 - Rechtliche Folgen mangelhafter Sicherheitsdatenblätter
Kennzeichnung
von Gefahrstoffen nach GHS
Gefahrstoffe - Neue GHS-Kennzeichnung
Neue
Gefahrstoff-Kennzeichnung nach GHS
Eigentlich
wäre die CLP-Verordnung (Regulation on Classification,
Labelling
and Packaging of Substances and Mixtures) nach der EG-Verordnung
Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen anzuwenden gewesen.
Sie wird jetzt auch GHS-Verordnung
genannt, abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised
System
of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen, in
die EU und ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.
Die Hersteller, Importeure
und Anwender chemischer Stoffe, d. h. die Produzenten von Chemikalien,
Farben oder sonstiger Stoffe haben sich künftig nach der REACH-Verordnung
(für Registration, Evaluation, Authorisation
of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)
zu richten. Diese EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und soll das
Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und ist bereits am 01. Juni 2007
in Kraft getreten. Doch nicht nur für Hersteller sondern auch für
Importeure (als sog. Inverkehrbringer) gilt die REACH-Verordnung. Für
diese gilt also auch festzustellen, welche Verpflichtungen sie nach REACH
haben.
Schwerpunkt der REACH-Verordnung
ist eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten
oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur
(ECHA) mit Sitz in Helsinki, die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten
der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe.
Diese weitergehende Regulierung beinhaltet die folgenden Verfahren:
»Harmonisierte Einstufung
und Kennzeichnung von Stoffen«, wird gesetzlich durch Titel V
der CLP-VO geregelt,
»Zulassungsverfahren«
»Beschränkungsverfahren«.
Nachstehend die Gegenüberstellung
der bisherigen (links) und der künftigen (rechts) Gefahrstoff-Kennzeichen.
(*) - diese Signalworte sind noch keine offiziellen Begriffe.