Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
menue_kopf
Neustart >Domain< Neustart >Gefahrstoff-Seiten< Nachricht
menue_themen
Bildzeichen und ihre Bedeutung Teil 1 - Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes für den Arbeitsschutz
Teil 2 - Sicherheitsdatenblätter - Was braucht und findet der Verwender? Teil 3 - Rechtliche Folgen mangelhafter Sicherheitsdatenblätter
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS
Gefahrstoffe - Neue GHS-Kennzeichnung
Neue Gefahrstoff-Kennzeichnung nach GHS
komplette Website neu laden!
Eigentlich wäre die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) nach der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen anzuwenden gewesen. 
Sie wird jetzt auch GHS-Verordnung genannt, abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen, in die EU und ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.
Die Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe, d. h. die Produzenten von  Chemikalien, Farben oder sonstiger Stoffe haben sich künftig nach der REACH-Verordnung (für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) zu richten. Diese EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und ist bereits am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Doch nicht nur für Hersteller sondern auch für Importeure (als sog. Inverkehrbringer) gilt die REACH-Verordnung. Für diese gilt also auch festzustellen, welche Verpflichtungen sie nach REACH haben.
Schwerpunkt der REACH-Verordnung ist eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki, die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese weitergehende Regulierung beinhaltet die folgenden Verfahren:
  • »Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen«, wird gesetzlich durch Titel V der CLP-VO geregelt,
  • »Zulassungsverfahren«
  • »Beschränkungsverfahren«.
Nachstehend die Gegenüberstellung der bisherigen (links) und der künftigen (rechts) Gefahrstoff-Kennzeichen. (*) - diese Signalworte sind noch keine offiziellen Begriffe.
GHS 01
Exploding bomb
Gefahr*

GHS 02
Flame
Gefahr*

GHS 03
Flame over circle
Gefahr*


 
Keine Entsprechung!
GHS 04
Gas cylinder
Achtung*


 
GHS 05
Corrosion
Gefahr*


 
GHS 06
Skull and crossbones
Gefahr*


 
GHS 07
Exclamation mark
Achtung*


 
GHS 08
Health hazard
Gefahr*


 
GHS 09
Environment
Warnung*
... in der Druck-Vorschau klicken Sie auf das Drucker-Symbol!