... für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - wir
nehmen nur Ihre Interessen war, ausschließlich! Der Beratende Ingenieur
ist die konsequente Weiterentwicklung eines unabhängigen Berufsstandes!
Auf ihrer Website beschreibt die Bundesingenieurkammer den Berufsstand
des Beratenden Ingenieurs:
| "... formuliert die Auffassungen
des Berufsstandes, insbesondere der Beratenden Ingenieure, gegenüber
der Allgemeinheit. Die Bundesingenieurkammer tritt für einheitliche
Berufsbilder und Regelungen zur Berufsausübung für Ingenieure
in Deutschland und der Europäischen Union ein." |
Beratender
Ingenieur
Der gesetzlich geschützte Titel eines "Beratenden
Ingenieurs" fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit,
mehrjährige Fachpraxis und die Pflichtmitgliedschaft in einer der
bundesweit 16 Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung
einem Qualitätssiegel.
Als mittelständische Freiberufler üben Beratende
Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig
in den verschiedensten ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit
von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit
und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch- wissenschaftlicher
Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.
Als unabhängige Berater, spezialisierte Gutachter
oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter
Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet.
Die Ausübung ihres Berufes erfordert die Berücksichtigung gesicherter
technischer Erkenntnisse und die Pflicht zur ständigen fachlichen
Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt
gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten Beratender Ingenieure
ebenso wie berufswidrige Handlungen durch anpreisende Werbung konsequent
aus.
Beratende Ingenieure sind kraft Qualifikation und praktischer
Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung.
Sie sind unabhängige Garanten der Qualität technischer Dienstleistungen.
Was
bedeutet der Titel "Beratender Ingenieur"?
-
ein Qualitätssiegel, denn um diesen gesetzlich geschützten
Titel tragen zu dürfen, muss die Ingenieurin/ der Ingenieur eine gesonderte
Prüfung ablegen,
-
freiberufliche Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen
unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Vorhaben
garantiert,
-
langjährige Berufspraxis,
-
intelligente Planung und Überwachung von Vorhaben,
-
ständige berufliche Fortbildung, um immer auf dem neuesten
Stand der Technik und sozialer Entwicklungen zu sein,
-
technisches Know-how und leistungsbewusste Angebote,
-
Garantie für bestmöglichen Verbraucher- und Auftraggeberschutz,
-
Haftungspflicht mit höchstmöglicher Sicherheit
für den Auftraggeber,
Beratende Ingenieure sind in Listen eingetragen, die in den
Ingenieurkammern der Länder geführt werden und die jedermann
zugänglich sind.
Aufgaben
des Beratenden Ingenieurs
Der Beratende Ingenieur ist immer freiberuflich tätig.
Er gehört als Pflichtmitglied der Ingenieurkammer des Bundeslandes
an, in dem er tätig ist. Er führt den gesetzlich geschützten
Titel "Beratender Ingenieur" in Verbindung mit seinem Namen.
Der Beratende Ingenieur kooperiert mit den Berufspraktikern
anderer Fachdisziplinen. Er ist qualifizierter Partner des Auftraggebers
bei allen Vorhaben: er koordiniert die jeweils erforderlichen und gewünschten
Leistungen innerhalb eines Gesamtkonzeptes und überwacht deren Umsetzung
in der Praxis.
Unabhängige Beratung, der Beratende Ingenieur vertritt
in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit keine eigenen Produktions-,
Handels oder Lieferinteressen. Er ist gesetzlich verpflichtet, weder Provisionen,
Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für sich, seine Angehörigen
oder Mitarbeiter anzunehmen, und er übt keine gewerbliche Tätigkeit
aus.
Individuelle Konzeptionen, seine Eigenverantwortlichkeit
als Freiberufler verlangt vom Beratenden Ingenieur immer auch fachliche
Unabhängigkeit. Sie wird durch profunde Ausbildung, wissenschaftlich
fundierte Fortbildung und Berufserfahrung gesichert. Bildung und Ausbildung
befähigen ihn, kreative technische Konzepte als Einzelleistung zu
erarbeiten.
Interessenvertreter seines Auftraggebers, der Beratende
Ingenieur ist technischer Berater und Beistand seines Auftraggebers. Er
ist als unabhängiger und unparteiischer Treuhänder seines Auftraggebers
ausschließlich seinem Gewissen und seinen Berufsgrundsätzen
verpflichtet. Mit individueller Konzeption, flexibler Projektierung und
der Vertretung der Interessen seines Auftraggebers gegenüber Behörden,
Ämtern und Anbietern gewährleistet er für den Auftraggeber
ein Optimum an qualifizierter Partnerschaft.
Beratende
Ingenieure - Intelligente Technische Dienstleister
Bei Dienstleistungen spielt generell der menschliche Faktor
die entscheidende Rolle: Persönliche Qualifikation und Motivation
bestimmen die Leistung und geben daher den Ausschlag für Erfolg oder
Misserfolg - und nicht etwa einzig die Qualität des Produktes. Für
Beratende Ingenieure, als Technische Dienstleister, ist es wichtig, den
Gedanken einer ausgeprägten Dienstleistungsmentalität im Binnen-
wie auch im Außenverhältnis zu kultivieren und fortzuentwickeln.
Auftraggeber können die Qualität einer Dienstleistung
in der Regel nicht vor der Leistungserbringung prüfen. Daraus ergibt
sich eine natürliche Skepsis, der Beratende Ingenieure durch ein persönlichkeitsorientiertes
Marketing begegnen können, das ihre Kompetenz und ihr Image hervorhebt.
Schließlich sollen Auftraggeber dauerhaft Vertrauen in das Ingenieurbüro
und seine Dienstleistung gewinnen können.
Die persönliche Empfehlung zufriedener Auftraggeber
hat besonders großen Einfluss auf die Nachfrage. Eine Erfahrungsregel
besagt, dass ein zufriedener Auftraggeber mit drei anderen tatsächlichen
oder potentiellen Auftraggebern über gute Leistungen spricht, ein
unzufriedener Auftraggeber seine Verärgerung aber elfmal mitteilt.
Auftraggeber achten darüber hinaus auf "weiche Faktoren"
wie das Umfeld und Klima, in dem die technische Dienstleistung erbracht
wird, sowie auf die Zuverlässigkeit und Reaktionsfähigkeit des
Beratenden Ingenieurs. Jede verpasste Geschäftsgelegenheit bedeutet
unmittelbaren Umsatzverlust. Denn Dienstleistungen lassen sich weder lagern,
noch sind sie beliebig transportierbar.
Betrachtet man die aktuelle Situation in der Bundesrepublik
Deutschland, besteht eine unübersehbare Diskrepanz zwischen der Nachfrage
nach innovativen Dienstleistungen und den vielfach vorhandenen Defiziten
in der Dienstleistungsorientierung. Als Ursache solcher Defizite gelten
gemeinhin eine nicht ausreichend entwickelte Dienstleistungsmentalität
in den Unternehmen und der Gesellschaft. Zu beachten ist hierbei, dass
deutsche und internationale Märkte stetig steigendende Bedürfnisse
entwickeln.
Gefordert werden:
-
Innovative Dienstleistungsprodukte (Innovationskultur). Durch
die Anwendung von Methoden zur Förderung der Innovationskultur wird
ein Rahmen geschaffen, der die Kreativität sowohl fordert als auch
fördert. Darüber gilt es für Beratende Ingenieure Mittel
und Wege aufzuzeigen, wie die Kreativität ihrer Mitarbeiter sowohl
für die Verbesserung vorhandener Dienstleistungen als auch für
die Entwicklung neuer Leistungen instrumentalisiert werden kann.
-
Flexible und unbürokratische Erfüllung von Auftraggeberwünschen
(Interaktionskultur). Durch die Entwicklung von Methoden zur Förderung
der Interaktionskultur kann eine konsequente Ausrichtung zum Auftraggeber
erreicht werden. Dazu gehört eine geeignete Gestaltung der internen
Prozesse und die Schaffung auftraggeberorientierter Infrastrukturen, insbesondere
unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien.
-
Ganzheitliche Problemlösungen (Kooperationskultur).
Durch die Entwicklung von Methoden zur Förderung der Kooperationskultur
zwischen Beratenden Ingenieuren kann der Aufbau und die Zusammenarbeit
von Dienstleistungsverbünden gefördert werden, um ein wirtschaftliches
Angebot anspruchsvoller und dadurch komplexer Dienstleistungen (System-
und Mehrwertdienste) zu ermöglichen. Die auftraggeberorientierte und
effiziente Gestaltung innovativer und persönlichkeitsentfaltend wirkender
Organisationsstrukturen unterstützt die Entwicklung einer Kultur der
Dienstleistung.
In der Verwirklichung dieser Leitsätze leisten Beratende
Ingenieure einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des internationalen
Dienstleistungsstandorts Deutschland.
Ethischer
und technischer Anspruch - eine Verpflichtung für Beratende Ingenieure
Auf der Suche nach ethischer Orientierung nehmen Leitsätze,
Grundsätze und Selbstverpflichtungen für Beratende Ingenieure
eine Vorzugsstellung ein.
Ruf, Erfolg und Ansehen eines Unternehmens, aber auch
einer Berufsgruppe, stehen oder fallen mittlerweile auch mit dem Nachweis
eines ethisch vertretbaren Geschäftsgebarens. Bei einem an höheren
Werten orientierten Verhalten, wie es sich Beratende Ingenieure zum Ziel
gesetzt haben, werden ethische Prioritäten gesetzt. Diese Prioritäten
sind: Fleiß, Zuverlässigkeit, Termintreue, Kompetenz und gemeinwohlorientierte
Arbeit.
Ein Ethikbegriff, der diese Leitsätze der Beratenden
Ingenieure umfassend beschreibt, muss die Zwecke und Funktionen ihres Wirkens
kritisch durchleuchten, dazu bedarf es einer Sensibilisierung für
die zentralen Menschheitsproblemen unserer Zeit, z.B. der Klimaproblematik
und der Erschöpfung der endlichen Rohstoff- und Energieressourcen.
Berufsethische Leitsätze dienen auch der Orientierung
des Berufsstandes. Sie entlasten den einzelnen bei der Beantwortung der
Frage nach dem Guten, Wünschbaren und Sachgerechten. Sie befreien
ihn aber nicht von der Pflicht zur Orientierung am Gemeinwohl.
Beratende Ingenieure können ihre gesellschaftliche
Rolle nicht nur dadurch neu definieren, dass sie sich um politische Ämter
bewerben und auf diese Weise eine Plattform suchen, von der aus sie gesellschaftliche
Ziele verändern können, sondern in erster Linie dadurch, dass
sie die Art und Weise neu bestimmen, wie sie Probleme auffassen. In der
Vergangenheit sind Probleme allein anhand des Grades ihrer technischen
Komplexität bewertet und in ihrer technischen Dimension verstanden
worden und nicht im größeren Zusammenhang zwischen Mensch, Maschine,
Technik, Kultur und Umwelt.
Ingenieure, die Qualität und Sicherheit ihrer technischen
Dienstleistung ohne den Einbezug eines höheren kulturellen Zusammenhangs
verstehen, untergraben damit ihre Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit,
sie werden dadurch zu einem bloßen Werkzeug. Sie entziehen sich damit
der Teilnahme an einer umfassenderen Diskussion wünschbarer gesellschaftlicher
Ziele.
Beratende Ingenieure üben einen beträchtlichen
Einfluss auf technische Entwicklungen aus. Ihre Handlungen und Unterlassungen
beeinflussen das Gemeinwohl in erheblichem Maße. Angesichts des Wesens
vieler Techniken wirkt sich ihre Arbeit, zum Besseren oder Schlechteren,
viel stärker auf das Gemeinwohl aus, als die Tätigkeiten vieler
anderen Bürger. Daher sind Beratende Ingenieure zu einen höheren
Grad von Sorgsamkeit verpflichtet.
Sich ethisch zu begreifen, bedeutet für Beratende
Ingenieure gleichermaßen Fairness gegenüber Auftraggebern, Marktteilnehmern
und Mitarbeitern zu wahren, sowie Offenheit gegenüber anderen berechtigten
Interessen zu zeigen. |