Die
sicherheitstechnische Beratung und Betreuung von Betrieben liegt als Schwerpunkt
eindeutig beim Mittelstand. Nicht die Großunternehmen sind in der
Summe die wirklich Großen, sondern die Mittelständler.
Die Großunternehmen in Deutschland machen nur mehr
von sich her. Nach Informationen des Instituts für Mittelstandsforschung
- IfM in Bonn, beträgt der Anteil der mittelständischen Unternehmen
99,6 % aller Unternehmen. Laut Definition des IfM sind damit Unternehmen
gemeint, die weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Aber, in der
Summe beschäftigen diese Unternehmen 70 % aller Arbeitnehmer. Laut
Statischem Bundesamt sind rd. 35 Mio. Erwerbstätige als Arbeitnehmer
beschäftigt. Damit verteilt sich die Zahl der Arbeitnehmer:
mit rd. 24,5 Mio. auf mittelständische Unternehmen und
mit rd. 10,5 Mio. auf Großunternehmen.
Das Bundeswirtschaftsministerium bezeichnet 3,3 Mio. kleine
und mittlere Unternehmen als Motor unserer Gesellschaft. Ideenreichtum,
Risikobereitschaft und Unternehmergeist zeichnen diese Unternehmen aus,
so das BMWA.
Eine riesige Zahl von Unternehmen, hier gilt es, die
Inhaber und Leiter gerade dieser Unternehmen für die Einsicht über
eine sachgerechte Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
zu
gewinnen. Was Sicherheits-Ingenieure für diese Unternehmen wie leisten
können und warum sie es leisten sollen, dazu die nachstehende Übersicht.
Aufgaben
Erstrangig ist die Unterstützung
des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich
der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, insbesondere durch:
Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung
von Einrichtungen und hierbei intensiviert bei:
der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen,
der Gestaltung von Arbeitsplätzen,
der Arbeitsabläufe und
der Arbeitsumgebung
Weiter gehört die Übernahme der orginären
Unternehmerpflichten zu den Aufgaben der Sicherheits-Ingenieure, wie:
die Beurteilung von Arbeitsbedingungen,
die sicherheitstechnische Überprüfung von Einrichtungen
und Arbeitsverfahren,
die Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes
durch Feststellung von Mängeln,
Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit zu
machen,
die Untersuchung und Auswertung von Unfallursachen und
die Information (Unterweisung) aller im Betrieb Beschäftigten
über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die Maßnahmen
zu ihrer Abwendung.
Rechtsgrundlage
Das - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure
und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) - beschreibt
als grundsätzliche Forderung die Bestellung von Sicherheits-Ingenieuren
und im § 6 die vorgenannten Aufgaben.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der
Prävention" BGV A 1 vom 1. Januar 2004 verpflichtet in § 19 die
Unternehmer, als Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung, zur Bestellung
von Sicherheits-Ingenieuren.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für
Arbeitssicherheit" BGV A 6 beschreibt branchenspezifische Zeitvorgaben
der einzelnen Berufsgenossenschaften für ihre Mitgliedsunternehmen.
Qualifikation
Ingenieure der Fachrichtung Sicherheitstechnik
mit mindestens 1 Jahr praktischer Tätigkeit oder Ingenieure mit mindestens
2 Jahren praktischer Tätigkeit und besonderer staatlicher oder berufsgenossenschaftlicher
Zusatzausbildung.
Bestellung
Bei externer Bestellung ist der
Betriebsrat nur zu hören.
Rechtliche Stellung
Durch einen Vertrag bzw. eine Bestellung
mit konkreter Aufgabenbeschreibung durch das Unternehmen bzw. den Unternehmer
verpflichtet.
Organisatorische Stellung
Ausschließlich dem Leiter
des Betriebes, dem Unternehmer zuarbeitend.
Weisungs- befugnis
Keine, es sei denn, im Vertrag
bzw. in der Bestellung sind hierzu anderslautende Vereinbarungen getroffen
worden.
Verantwortung
Grundsätzlich liegt die Verantwortung
für die Durchführung des Arbeitsschutzes beim Unternehmer.
Die Verantwortung der Sicherheits-Ingenieure gilt für
die Erfüllung der Aufgaben nach § 6 ASiG und für eine fachlich
richtige Beratung.